Im Zuge der Aufhebung einer Straßenbrücke im Hamburger Hafen war wegen der umfangreichen Gewerke und gleichzeitig laufenden Bauarbeiten die Koordination des Bauherrn nach Baustellenverordnung durchzuführen. Hierfür wurden für die Planungs- und Ausführungsphase sowie die notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne erstellt und fortgeschrieben.